Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen für Auslandsaufenthalte. Ansprechpartnerin ist Frau Kayser (astrid.kayser@lfs-koeln.de). | ![]() |
Liebe Schülerin, lieber Schüler,
du interessierst dich für einen Auslandsaufenthalt während deiner Schulzeit? Dieser Aufenthalt muss zwar von dir und deiner Familie privat organisiert werden, dennoch hast du vielleicht Fragen zur Planung, Durchführung und auch Rückkehr aus dem Ausland. Auf einige dieser Fragen findest du hier vielleicht Antworten.
Solltest du oder deine Familie andere oder weitere Informationen brauchen oder individuelle Beratung wünschen, wende dich gerne jederzeit an mich.
FAQs Auslandsaufenthalt
Im Vorfeld deines Auslandsaufenthaltes
Die Schule empfiehlt – genauso wie das Land – einen Auslandsaufenthalt in der Jahrgangsstufe EF (Klasse 11). Dieser Zeitpunkt ist aus verschiedenen Gründen günstig. Die Einführungsphase dient zwar dem Kennenlernen der gymnasialen Oberstufe, zählt jedoch noch nicht für das Abitur.
Wenn du für ein halbes Jahr ins Ausland gehen willst, hast du sogar die Möglichkeit, die Oberstufe mit ihrem Kurssystem und z. T. neuen Fächern nach deiner Rückkehr kennenzulernen. Auch Um- und/oder Abwahlfristen können prima eingehalten werden.
Wir können dich als Heimatschule maximal für den Zeitraum eines (Schul)Jahres beurlauben. Abhängig davon, wo du hin gehst, kann es sein, dass eine Organisation nur einjährige Aufenthalte anbietet. Die allermeisten Schüler:innen unserer Schule gehen aber für ein halbes Jahr (bis ca. Halbjahreswechsel im Januar) oder zwei Terms (Tertialaufenthalt, ungefähr sieben Monate, von Sommer bis ca. Osterferien).
Wieder andere gehen nur für den Zeitraum bis Weihnachten, also ca. drei bis vier Monate. Wofür du dich entscheidest, hängt sicher auch davon ab, wie lange du dir zutraust, von zu Hause weg zu sein, oder, wie sicher und unabhängig du dich fühlst. Beachte bei der Entscheidung darüber, wie lange du gehst, unbedingt die Bedingungen und Voraussetzungen, die weiter unten aufgelistet sind.
Diese Frage ist schwer zu beantworten.
Sicherlich bekommst du in einer Gastfamilie das Leben im Land authentischer mit. Du bist Teil einer Familie und lernst Sitten und Gebräuche des Gastlandes kennen, mit allem, was dazugehört. Darüber hinaus hast du so etwas wie eine richtige Familie, vielleicht auch Gastgeschwister in deinem Alter. Das gibt Halt, Sicherheit und Geborgenheit.
Andererseits ist es natürlich auch möglich, dass du mit der Gastfamilie, die dir zugewiesen wird, nicht gut zurechtkommst. Diese Möglichkeit erfordert also ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit.
Der Aufenthalt in einem Internat hat natürlich auch seine Vorzüge. Hier wohnst du zusammen mit Gleichaltrigen (oft sowohl aus dem Gastland als auch aus anderen Ländern). Natürlich hast du auch dort Ansprechpartner und Erwachsene, die für dich da sind und dir bei Problemen helfen. Es ist eine Art Ersatzfamilie. Du bist näher am Geschehen der Schule, kannst an allen Aktivitäten, die dort angeboten werden, leicht teilnehmen und tauchst so richtig in das Schulleben ein. Du solltest aber auch bedenken, dass ein Internat erheblich teurer ist als ein Aufenthalt in einer Gastfamilie.
Was für dich am besten ist, kannst allerdings nur du selbst mit deiner Familie entscheiden, denn du kennst dich selbst am besten.
Von Seiten der LFS sind deinen Vorstellungen hier keine Grenzen gesetzt. Die meisten Schülerinnen und Schüler interessieren sich für das englischsprachige Ausland, es ist aber natürlich auch ein Aufenthalt in einem ganz anderen Land möglich. Wir hatten schon Schülerinnen und Schüler, die ins spanisch-, italienisch- oder französischsprachige Ausland gegangen sind oder sogar in asiatische Länder. Besonders in Familien, in denen noch eine weitere Sprache gesprochen wird, ist es oft ein Wunsch, diese zu vertiefen und/oder eine Zeit lang im Heimatland eines Familienmitglieds zu leben und oft wird durch Familie im Zielland auch die Organisation eines solchen Aufenthalts auf privater Ebene ermöglicht.
Wir empfehlen generell, sich ungefähr ein Jahr vor der geplanten Abreise mit dem Thema zu befassen.
Dabei gilt es zunächst einmal, die persönlichen Fragen zu klären, zum Beispiel, wie lange du bleiben möchtest, wo du hinmöchtest, ob du in eine Gastfamilie oder in ein Internat möchtest und vieles mehr. Wichtig ist natürlich auch, sich verschiedene Organisationen und deren Angebote anzuschauen.
Nachdem du für dich die oben genannten Fragen geklärt hast, steigst du in die konkrete Planung ein. Hierbei hängt vieles von den Vorgaben der Organisation, der du dich anschließt, ab. In manchen Fällen organisieren Familien einen solchen Aufenthalt auch privat, zum Beispiel, wenn es Verwandte im Zielland gibt. In diesem Fall richtest du dich natürlich auch nach den Vorgaben und Notwendigkeiten deiner Gastgeber – dazu gehört auch die aufnehmende Schule im Ausland.
Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Beurlaubung reichst du eine Bestätigung der Schule oder der Organisation ein, aus der idealerweise auch die genauen Daten deiner Schulzeit im Ausland hervorgehen (sollte das noch nicht feststehen, musst du die genauen Daten sofort nach Erhalt nachreichen). Außerdem brauchen wir eine Kopie beider Seiten (mit der Unterschrift der Eltern) deines Zeugnisses 10.1. Das bedeutet auch, dass du vor dem Erhalt des Halbjahreszeugnisses 10.1 noch gar keine Beurlaubung beantragen kannst. Zur Wichtigkeit der Daten (Anfang und Ende deiner Schulzeit im Ausland) und auch zum nahtlosen Nachweis der Beschulung im Ausland findest du weiter unten noch Informationen unter „Schulpflicht/Anwesenheit vor und nach dem Auslandsaufenthalt“.
Auf der ersten Klassenpflegschaftssitzung in Klasse 10, an der deine Eltern vermutlich teilnehmen, wird Frau Kayser Informationen zum Thema Auslandsaufenthalt geben. Dabei geht es um alle hier sichtbaren Fragen, es werden aber auch Schüler:innen, die schon im Ausland waren, von ihrer Zeit berichten und natürlich haben die Eltern die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Darüber hinaus ist auch die übliche Suche im Internet hilfreich, um sich einen Überblick über verschiedene Organisationen und Angebote zu verschaffen.
Nein. Die Schule kann, will und darf keine konkreten Empfehlungen geben. Das liegt auch daran, dass jemand mit der gleichen Organisation sehr gute Erfahrungen macht, während jemand anders ganz andere Erlebnisse hat. Wenn du dich hier aber im Internet informierst und mit Mitschüler:innen im Gespräch bist, die ebenfalls einen Auslandsaufenthalt planen, wirst du sicherlich Ideen bekommen.
Auch hier können und dürfen wir keine Empfehlungen geben. Wir wissen jedoch, dass die amerikanische, gemeinnützige Organisation ASSIST Stipendien vergibt, die jedoch ausschließlich für Austauschschüler:innen in den USA und immer für ein Jahr gedacht sind. Innerhalb der USA hast du keine Möglichkeit, den Ort deines Aufenthalts zu wählen. Ebenso vergibt das Land NRW Stipendien, allerdings sind diese oft nur Zuschüsse zu den Reisekosten oder Ähnliches.
Man muss wissen, dass für ein Stipendium ein erheblicher Aufwand an Organisation nötig ist. Zum Beispiel brauchst du sehr ausführliche Empfehlungsschreiben von verschiedenen Lehrkräften, die nicht nur Auskunft über deine sehr guten schulischen Leistungen geben, sondern auch einen Eindruck über dein Engagement innerhalb und außerhalb der Schule sowie über deine Persönlichkeit vermitteln. Es folgen dann Auswahlgespräche, in denen dich der Stipendiengeber kennen lernen möchte. Das ist sicherlich eine große Hürde, dennoch haben in der Vergangenheit immer einige Schüler:innen ein solches Stipendium erhalten. Deshalb lasse dich nicht abschrecken, sondern versuche es einfach und bewirb dich!
Wenn du in der EF ein halbes Jahr in Ausland gehst, stellt der Erwerb deines Latinums kein Problem dar.[1] Du bekommst es dann nach Ende der EF, wenn du am Unterricht und den beiden Klausuren im 2. Halbjahr der EF teilgenommen hast und das Halbjahr mit mindestens der Note „ausreichend“ abschließt.
Bei einem Auslandaufenthalt bis zu (oder kurz nach) den Osterferien (= Tertialaufenthalt) gilt für Latein das gleiche wie für alle anderen Fächer: Du musst deine Versetzung – oder in diesem Fall das Latinum – durch die Klausur und die mündliche Mitarbeit im letzten Quartal der EF erwirken. Bitte denke aber unbedingt daran, dass du dann einen recht langen Zeitraum aus dem Fach „raus“ bist und es vermutlich nicht ganz einfach ist, wieder einzusteigen und die Klausur, von der ja dann dein Latinum abhängt, gut zu bestehen. Du solltest überlegen, ob du dich mit einem/r guten Mitschüler:in zusammensetzt und intensiv Stoff wiederholst bzw. Verpasstes erarbeitest.
Wenn du in der EF ein ganzes Jahr oder nur im 2. Halbjahr der EF ins Ausland gehst, kannst du das Latinum erwerben, indem du nach deiner Rückkehr in der Q1 weiter Latein belegst. In diesem Fall erhältst du dein Latinum am Ende der Jahrgangsstufe Q1. Aber Achtung: Wir können nicht garantieren, dass ein Lateinkurs in der Q1 zustande kommt! Auf diese Möglichkeit solltest du dich also nicht verlassen.[2]
Generell gibt es auch die Möglichkeit einer externen Prüfung, die du entweder am Beginn des Kalenderjahres VOR deinem Auslandsaufenthalt machst oder aber nachholst. Die externe Prüfung NACH dem Auslandsaufenthalt empfehlen wir aber eher nicht, weil die meisten Schüler:innen an der Gastschule kein Latein belegen (können) und dann ein Jahr „raus“ sind. Ob vorgezogen oder nachgeholt: Die externe Prüfung ist eine weit größere Herausforderung als das Latinum im Unterricht der Schule zu erwerben. Extern besteht sie aus einer 3-stündigen Klausur und einer 15-20-minütigen mündlichen Prüfung.
[1] Das gilt natürlich nur für die Klassen „b – e“, die Lateinprofilklasse „a“ erreicht das Latinum am Ende der Klasse 10.
[2] Falls du dich entschieden hast, die EF nach deiner Rückkehr zu wiederholen, machst du das Latinum „planmäßig“ in der EF.
Formelle Bedingungen und Voraussetzungen für den Auslandsaufenthalt
Für einen halbjährigen Aufenthalt gibt es in der Regel keinerlei Probleme. Hier gibt es keine Auflagen, die das Notenbild betreffen, du setzt deine Schullaufbahn nach deiner Rückkehr aus dem Ausland in der EF fort und erwirkst in der verbleibenden Zeit des Schuljahres (meistens das komplette 2. Halbjahr) die Versetzung in die Q1.
Wenn du ein ganzes Jahr ins Ausland möchtest, schauen wir genauer hin: Hierzu muss das Notenbild stimmen, denn wir beurlauben dich immerhin in der Erwartung, dass du nach deiner Rückkehr in der Qualifikationsphase erfolgreich mitarbeiten kannst. In den Verordnungen des Schulministeriums NRW heißt es: „Schülerinnen und Schüler, die zu einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase oder einem halbjährigen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der Einführungsphase beurlaubt sind, können ihre Schullaufbahn ohne Versetzungsentscheidung in der Qualifikationsphase fortsetzen, wenn aufgrund ihres Leistungsstandes zu erwarten ist, dass sie erfolgreich in der Qualifikationsphase mitarbeiten können. In diesem Fall müssen Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums auf dem Zeugnis des ersten oder zweiten Halbjahrs der letzten Klasse der Sekundarstufe I im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung nachweisen.“ Etwas einfacher gesagt, heißt das: Dein Zeugnis muss im Durchschnitt „drei“ sein und in den Hauptfächern (und den schriftlichen Fächern im Wahlpflichtbereich) darf es nur eine „Vier“ geben.
Tertialaufenthalte enden in der Regel im März/April. In dem Fall steht noch das gesamte letzte Quartal der EF zur Verfügung, in dem du deine Versetzung in die Q1 erwirken musst. Das heißt, du musst in diesem Zeitraum alle Leistungen, einschließlich der Klausuren des letzten Quartals, erbringen, denn der Eintritt in die Qualifikationsphase ohne Versetzungsentscheidung ist in diesem Falle nicht möglich.
Deine Rückkehr nach Deutschland
Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach der Dauer deines Aufenthaltes und der Beschulung im Ausland, das heißt, solange du noch oder wieder im Lande bist, besteht aufgrund der Schulpflicht auch Anwesenheitspflicht an der LFS. Das bedeutet, dass du sowohl vor als auch nach deinem Auslandsaufenthalt an der LFS anwesend sein musst, auch wenn deine Leistungen vielleicht gar nicht zählen, weil du weißt, du gehst in ein paar Tagen/Wochen ins Ausland oder du bist gerade zurückgekommen und bekommst für das Halbjahr sowieso kein Zeugnis.
Darüber hinaus bedeutet das auch, dass im Vorfeld deines oder im Anschluss an deinen Auslandsaufenthalt keine Urlaube im Gastland gemacht dürfen, sollte dieser Zeitraum nicht in den deutschen Ferien liegen. Relevant sind die Daten des ersten und letzten Schultages an der Auslandsschule (plus einige Tage zur An- und Abreise, was die LFS je nach Gastland und Reisestrecke in der Beurlaubung genau festlegt). Falls du nicht schon im Vorfeld genaue Daten kennst, lasse dir den Aufenthalt von der Gastschule unbedingt bescheinigen und reiche die Bescheinigung nach deiner Rückkehr im Sekretariat ein.
Es ist möglich, dass du an Flughäfen während der Reise oder aber auch in Deutschland, von Behörden aufgefordert wirst, entsprechende Bescheinigungen über Schulbesuch und/oder Beurlaubung vorzulegen. Kann man diese nicht vorweisen, drohen empfindliche Geldstrafen. Die Erfahrung, dass Behörden Kontakt zur Schule aufnehmen, mussten wir leider schon mehrfach machen.
Sollten wir als Schule den begründeten Verdacht haben, dass sich Schüler:innen ohne Bescheinigung eines nahtlosen Übergangs zwischen Ende der Beschulung im Ausland und dem festgesetzten ersten Schultag nach Rückkehr (Beurlaubung) noch im Ausland aufhalten bzw. ohne nachvollziehbare Begründung nicht in der LFS erscheinen, behalten wir uns vor, der Angelegenheit nachzugehen und den Fall zu melden. Dies gilt auch, wenn wir im Nachhinein von Unregelmäßigkeiten erfahren.
Ganz allgemein gilt für alle, die ins Ausland gehen: Das Nachholen von verpasstem Lernstoff liegt in eurer eigenen Verantwortung. Es ist natürlich klar und sicher auch wünschenswert, dass du dich im Ausland auf die neue Umgebung einlässt und wahrscheinlich eher voll und ganz in deine neue Welt eintauchst, statt permanent im Kontakt mit den Mitschüler:innen der LFS zu stehen, um schulische Inhalte mitzuverfolgen. Gerade deshalb ist es vielleicht wichtig, darauf hinzuweisen, dass du damit rechnen musst, nach deiner Rückkehr einiges aufzuarbeiten und damit auch das ein oder andere Wochenende zu verbringen.
Schon zu Beginn des neuen Schuljahres EF erhältst du deinen Stundenplan und weißt deshalb, in welchen Kursen du bist. Sollte es dringende Fragen geben, kannst du dich natürlich auch an die entsprechenden Lehrer:innen wenden. Für allgemeine Fragen zur Stufe kannst du deine Stufenleiter:innen fragen.
Möglich ist auch, dass du zurückkommst und sofort in das Sozialpraktikum einsteigen musst. Auch dies ist eine verpflichtende Schulveranstaltung und die Daten und Informationen dazu sind lange bekannt. Daher liegt es auch hier in deiner Verantwortung, einen Praktikumsplatz zu finden und diesen dann entsprechend anzutreten. Für Fragen hierzu kannst du dich ebenfalls an die zuständigen Lehrer:innen wenden: an Frau Peilert-Bucklitsch, Frau Tavakolian oder Herrn Paulus.
Antrag auf Beurlaubung / Weitere Links:
Merkblatt Auslandsaufenthalt
Merkblatt Latinum